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Fachkunde TRGS 521 nachgewiesen  ·  Dokumentation inklusive  ·  Bundesweite Lieferung/Abholung

 WELCHE STAUBKATEGORIE ?       BAUSTAUB         FEINSTAUB         FASERSTAUB

PFLICHTEN & VERANTWORTLICHKEITEN   PREISBEISPIELE


Ihre Sicherheit ist unser Antrieb. 

Wir schützen Menschen & Projekte

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Baustaub Basic 

Leihgerät-Pakete

Schleif- & Bohrarbeiten im Rohbau
Sanierung kleiner Räume mit Staubentwicklung
Einsatz auf Baustellen ohne empfindliche Innenräume
Filter: G4
Raumgröße: bis ca. 1000 m³
Einfache Handhabung, schnelle Aufstellung
✅  Kostengünstige Lösung
✅ Schutz vor hoher Staubbelastung
✅ Ideal für kleine & mittlere Projekte
✅ Sofort lieferbar

Feinstaub Pro

Leihgerät-Pakete

Innenausbau & Renovierungen
Maler- & Schleifarbeiten 
Sanierungen mit hoher Feinstaubentwicklung
Feinstaub Pro fsa-tec
Filter: F7 + H13 Kombinationsfilter
Raumgröße: bis ca. 480 m³
Ideal für Innenräume
✅ Schutz von Mitarbeitern & Bewohnern
Gesundheitsschutz nach gesetzlichen Vorgaben
✅ Keine Feinstaubbelastung 
✅ Perfekt für Sanierungs- & Modernisierungsarbeiten



Unser Spezialgebiet:

Faser Safe

Leihgerät-Pakete


Sanierung älterer Gebäude (KMF-Dämmungen, Glaswolle)
Industrieanlagen mit keramischen Fasern
Hochrisiko-Projekte
Filter: F7 + Mehrstufig, inkl. H13 Hochleistungsfilter
Für Räume bis 130 m³
Lieferung mit Dokumentation & Fachkunde-Nachweis
✅ Spezialisten für Faserstäube & keramische Fasern
✅ Fachkunde nach TRGS 521 nachgewiesen
✅ Rechts- & Arbeitssicherheit
✅ Komplettservice inkl. Dokumentation & Beratung

Nicht sicher, welche Leistung du brauchst?


Wir berechnen die nötige Luftleistung je Staubkategorie in 10 Minuten gemeinsam. 


Kostenlose Erstberatung sichern
Feinstaub fsa-tec
Luftreiniger mieten; Unterdruckhalter; HEPA H13/H14; Baustellenstaub; Staubschutz
Analyse & Beratung
Wir ermitteln die richtige Staubkategorie und Technik.
Einweisung
Vor Ort oder digital erklären wir den sicheren Aufbau sowie Betrieb.
Dokumentation
Sie erhalten alle notwendigen
 Nachweise für Behörden & Bauleitung.
Absauganlagen mieten
Begleitung
Während der Nutzung stehen wir Ihnen jederzeit mit Fachwissen & Support zur Seite.
Abnahme & Nachsorge
Kontrolle bei Rückgabe und Beratung für Folgeprojekte.

Unsere Service-Fachbegleitung

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Staubschutz zum Mieten – 

Drei Pakete für jeden Bedarf

Staub auf der Baustelle? 

Baustaub kann von chronischer Bronchitis bis hin zu Krebs zahlreiche Krankheiten auslösen– dennoch wird dieser „unsichtbare Feind“ oft unterschätzt. Feiner Staub wird kaum wahrgenommen, gelangt aber tief in die Lunge – ein „stilles“ Gesundheitsrisiko. Gleichzeitig sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen durch Staub zu minimieren. Seit 2019 gilt ein allgemeiner Staubgrenzwert von nur 1,25 mg/m³ für Feinstaub (A-Staub. FSA bietet Ihnen dafür drei maßgeschneiderte Staubschutz-Leihpakete an. Von grobem Baustaub über feinen Innenraumstaub bis hin zu gefährlichen Faserstäuben decken unsere Mietpakete alle Anforderungen ab. 

So arbeiten Sie gesetzeskonform, vermeiden teure Ausfallzeiten und schützen Gesundheit sowie Equipment.

Finden Sie heraus, welches Paket Ihr Projekt staubfrei hält – bevor Staub zum Problem wird!

Kategorie 1: Baustaub Basic

Günstiges Basispaket für grobe Bauarbeiten – G4/F7-Filter, ideal für kleine bis mittlere Räume.

·      Nutzen/Vorteile: Mit Baustaub Basic mieten Sie kostengünstig ein robustes Staubschutz-System, das groben Bauschmutz und Staub direkt an der Quelle absaugt. Sie halten Ihre Baustelle sauber und sichtbar staubärmer, was Reinigungsaufwand und Geräteausschuss reduziert. Ihre Mitarbeiter können effizienter und komfortabler arbeiten, ohne in dichten Staubwolken zu stehen. Zudem sparen Sie Investitionskosten – mieten statt kaufen bedeutet: immer einsatzbereite, geprüfte Technik ohne Wartungsaufwand für Sie.

·      Risiken ohne Schutz: Verzichtet man auf geeignete Absaugung, schlagen sich grobe Stäube überall nieder – in Lungen, auf Maschinen und Oberflächen. Staubablagerungen können Maschinen beschädigen und den Fortschritt bremsen. Mitarbeiter atmen Quarz- und Zementstaub ein, was Erkrankungen (Staublunge, Silikose) begünstigt. Und was kostet Sie ein Ausfall durch Staubbelastung wirklich? Krankheitsbedingte Fehltage oder Baustopps wegen Staub können schnell teurer werden als ein Leihpaket. Warum dieses Risiko eingehen?

·      Gesetzliche Anforderungen: Schon bei groben Arbeiten schreibt der Gesetzgeber Staubminderungsmaßnahmen vor. Die Berufsgenossenschaft etwa fordert, Staub direkt an der Entstehungsstelle abzusaugen. Mit Baustaub Basic erfüllen Sie diese Pflicht unkompliziert. Sie bleiben unter den Grenzwerten – wer haftet, wenn diese überschritten werden? Im Zweifel Sie als Verantwortlicher. Unsere Lösung hilft Ihnen, das zu verhindern.

·      Empfohlene Einsatzbereiche & Raumvolumen: Ideal für grobe Bau- und Abbrucharbeiten wie Stemmen, Schlitzen, Schleifen oder Fräsen in Mauerwerk, Beton und Putz. Empfohlen in kleineren bis mittleren Räumen (z. B. einzelne Wohnräume, Bäder, Garagen) bis etwa 100 m³ Raumvolumen. Das Paket hält die Staubbelastung in beengten Arbeitsbereichen effektiv gering, sodass angrenzende Bereiche geschützt bleiben.

·      Unsere Kunden: Handwerksbetriebe und Bauherren bei Umbau- oder Abrissarbeiten im Innenraum. Besonders Maurer, Installateure, Elektriker und Renovierer profitieren, wenn beim Schlitze stemmenoder Fliesenkleber entfernen viel Staub entsteht. Auch Heimwerker mit anspruchsvollen Projekten greifen zu Basic, um Nachbarn und Mitbewohner vor Baustellenschmutz zu bewahren.

Kategorie 2: Feinstaub Pro

Profi-Paket für feine Stäube in sensiblen Innenräumen – F7/H13-Filter, höhere Luftleistung für größere Bereiche.

·      Nutzen/Vorteile: Feinstaub Pro bietet Ihnen hochwirksamen Schutz gegen Feinstaub und Mikropartikel, wie sie bei Schleif-, Säge- und Renovierarbeiten innen entstehen. Dank HEPA-Filtern der Klasse H13 werden 99,95 % aller Partikel ausgefiltert – die Luft bleibt auch bei intensivem Innenausbau klar. Dies schont die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden: weniger Staub in der Luft bedeutet weniger Reizhusten, Allergien und Konzentrationsprobleme. Sie erhöhen die Arbeitsqualität, da Sicht und Atemluft sauber bleiben. Gleichzeitig demonstrieren Sie Professionalität gegenüber Auftraggebern, weil Sie staubarm arbeiten (ein Pluspunkt gerade in bewohnten oder sensiblen Objekten). Und das alles ohne eigene teure Anschaffung – Pro mieten, Sauberkeit genießen, Geräte zurückgeben.

·      Risiken ohne Schutz: Feiner Schleifstaub und Farbstaub verteilt sich unsichtbar im ganzen Gebäude. Man sieht ihn kaum – aber er ist gefährlich. Ohne Filtration atmen Arbeiter stundenlang winzige Partikel ein, die tief in die Lunge dringen. Einige Feinstäube (z. B. Quarz aus Gips oder Holzstaub) sind erwiesenermaßen gesundheitsgefährdend oder sogar krebserregend. 

Dauerbelastung kann zu chronischen Lungenerkrankungen führen – oder stellen Sie sich vor, Farbe und Schleifstaub setzen sich in der frisch renovierten Wohnung Ihres Kunden ab. Das gibt Reklamationen! Wer trägt die Kosten, wenn am Ende gesundheitsgefährdender Feinstaub entsorgt oder gar ein Baustopp verhängt werden muss? Mit Feinstaub Pro verhindern Sie solche Szenarien proaktiv.

·      Gesetzliche Anforderungen: Feinstaub unterliegt strengen Regeln. Viele feine Stäube enthalten gefährliche Inhaltsstoffe – z. B. Quarzfeinstaub, Hartholzstaub oder alte Anstriche – mit eigenen Grenzwerten und Verboten. Die Gefahrstoffverordnung und Technische Regeln verpflichten Sie zu besonderen Schutzmaßnahmen bei Überschreitung der Schwellen. Feinstaub Pro hilft Ihnen, diese Arbeitsschutz-Vorgaben einzuhalten: Durch H13-Filtertechnik und hohe Luftwechselrate bleiben Feinstaubkonzentrationen im Rahmen. Zudem vermeiden Sie mögliche Konflikte mit Behörden oder Berufsgenossenschaft: Staubmessungen und Kontrollen bestehen Sie gelassen, da Sie für adäquate Absaugung gesorgt haben. Kurz: Sie handeln vorsorgegerecht und rechtskonform – bevor jemand Sie dazu auffordert.

·      Empfohlene Einsatzbereiche & Raumvolumen: Konzipiert für sensible Innenarbeiten in mittleren bis größeren Räumen. Typische Einsatzbereiche sind Trockenbau und Schleifarbeiten an Gipswänden, Maler- und Lackierarbeiten (Schleifen alter Farbe, Spritzlackierung mit Filterung), Parkett- oder Dielenabschliff, sowie Renovierungen in bewohnten Gebäuden (z. B. Staubschutz bei Küchen- oder Badmodernisierung). Ein Pro-Gerät schafft dank stärkerem Gebläse auch größere Volumina bis ca. 300 m³ (etwa eine ganze Etage oder mehrere Räume gleichzeitig) und sorgt für ausreichende Luftumwälzung pro Stunde. Bei Bedarf können mehrere Pro-Einheiten kombiniert werden, um auch umfangreiche Baustellen staubfrei zu halten.

Unsere Kunden: 

Sind Profis im Innenausbau, Malerbetriebe, Schreiner/Tischler, Bodenleger und, 

Renovierungsfirmen, die in Qualität und Arbeitsschutz investieren. Überall dort, 

wo Kunden eine staubarme Sanierung erwarten – in Büros, Praxen, öffentlichen Gebäuden oder bewohnten Wohnräumen – ist Feinstaub Pro die richtige Wahl. Ebenso für Facility Manager und Gebäudetechniker, die bei Umbauten im laufenden Betrieb Staubprobleme vermeiden müssen. Mit diesem Paket zeigen Sie Ihren Auftraggebern: Sauberkeit und Sicherheit haben Vorrang.

Kategorie 3: FaserSafe

Höchste Schutzstufe für gefährliche Faserstäube – H13/H14-Filtertechnik, inkl. TRGS-Dokumentation für Arbeiten an KMF/Glasfasern.

·      Nutzen/Vorteile: FaserSafe ist unser Premium-Paket für maximalen Gesundheitsschutz bei gefährlichen Faserstäuben. Es kombiniert leistungsstarke Absaug- und Luftreinigungstechnik mit HEPA-Filtern der Klasse H14 (Abscheidegrad 99,995 %) – unverzichtbar bei krebserzeugenden Stäuben. Damit schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Glas- und Mineralfaser-Partikeln, die ähnlich gefährlich sind wie Asbest. Sie erhalten zudem von uns die erforderliche TRGS-Dokumentation: Hilfsmittel und Formulare, um Ihre Schutzmaßnahmen nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe zu dokumentieren. Das gibt Ihnen Sicherheit bei Kontrollen und gegenüber Ihren Auftraggebern. FaserSafe minimiert nicht nur das Gesundheitsrisiko, sondern auch Ihr Haftungsrisiko: Sie zeigen proaktiv, dass Sie höchste Schutzstandards einhalten. Zusätzlich bewahrt das Filtersystem die Umgebung vor Kontamination – benachbarte Räume oder die Umwelt bleiben frei von freigesetzten Fasern.

·      Risiken ohne Schutz: KMF-Stäube (künstliche Mineralfasern) aus alter Glas- oder Steinwolle-Dämmung stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Wer solche lungengängigen Fasernunkontrolliert freisetzt, gefährdet Arbeiter und Bewohner massiv. Ohne H14-Filter gelangen winzige, schwebfähige Fasern in die Atemluft – und können sich Jahre später als Berufskrankheit (Fibrose, Krebs) bemerkbar machen. Die Folgen sind oft tödlich. Auch haftungsrechtlich ist das ein Albtraum: Bei unsachgemäßem Umgang drohen Baustopp, behördliche Auflagen oder sogar Strafanzeigen. Wer haftet, wenn Grenzwerte überschritten oder Menschen dauerhaft geschädigt werden? Im Ernstfall Sie als Verantwortlicher. FaserSafe bewahrt Sie davor: Es hält die Faserkonzentration weit unter den zulässigen Grenzwerten und verhindert die Ausbreitung gefährlicher Stäube – ein Muss für jede verantwortungsbewusste Sanierung.

·      Gesetzliche Anforderungen: Bei Arbeiten an alten Mineralwollen und ähnlichen Materialien gelten strenge Auflagen nach TRGS 521. Diese Technische Regel schreibt besondere Schutzmaßnahmen und eine Dokumentationspflicht für biopersistente Faserstäube vor. So sind z. B. Unterdruckhaltezonen, Personalschutzausrüstung und H-Filter Pflicht. Mit FaserSafe erfüllen Sie alle relevanten Anforderungen: Die enthaltene Filtereinheit entspricht Staubklasse H (zugelassen für Asbest), und wir liefern Ihnen Vorlagen für die TRGS-konforme Dokumentation Ihrer Schutzmaßnahmen (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise, Entsorgungsnachweise der Filter). Sie gehen auf Nummer sicher und sind für auditsichere Nachweise gewappnet. Auch die Gefahrstoffverordnung (§7 und Anhang V Nr.7) fordert strikten Schutz bei KMF – diesem kommen Sie mit FaserSafe ohne eigene Recherche nach. Kurz: Gesetzliche Pflichten werden zur leicht erfüllten Selbstverständlichkeit.

·      Empfohlene Einsatzbereiche & Raumvolumen: FaserSafe kommt überall dort zum Einsatz, wo hochgefährliche Faserstäube anfallen. Empfohlen für die Sanierung von Altbauten mit alter Mineralwolle-Dämmung (z. B. Dachboden, Fassaden), für Arbeiten in Industrieanlagen(Kesselauskleidungen, Ofenisolation mit Keramikfasern) sowie bei der Entfernung von KMF-haltigen Dämmstoffen aller Art. Auch bei Schimmelsanierungen oder Arbeiten in Reinräumen kann das H14-Filtergerät zum Einsatz kommen, wenn maximaler Partikelschutz gefordert ist. Eine FaserSafe-Einheit ist ausgelegt für einzelne Sanierungszonen bzw. abgeschottete Bereiche – typischerweise bis ~400 m³Raumvolumen bei kontinuierlicher Luftumwälzung. Durch den Aufbau einer leichten Unterdruckzonestellt das System sicher, dass keine Fasern nach außen dringen. Für große Objekte können mehrere Geräte in verschiedenen Zonen platziert werden.

· Unsere Kunden: Spezialisierte Sanierungsbetriebe, Asbestsanierer (für KMF-Bereiche), Dachdecker und Gebäudeenergie-Sanierer, Feuerfestbau, Industriewartungsteams sowie Entsorgungsfach-

betriebe zählen zur Hauptzielgruppe von FaserSafe. Überall, wo TRGS 521 greift – von der öffentlichen Hand(Schulsanierungen, Kliniken) bis zum Privathaushalt, der ein altes Haus renoviert – bietet dieses Paket die nötige Sicherheit. Auch Arbeitsschutzbeauftragte und Bauleiter großer Projekte greifen zu FaserSafe, um ihre Baustelle im Bereich Gefahrstoffe abzusichern. Wer auf höchstem Niveau vorbeugen will, für den ist FaserSafe alternativlos.

Pflichten & Verantwortlichkeiten


Baustaub

  • Pflicht: Bereits bei Planung, Ausschreibung und Vertragsgestaltung ist auf staubarmes Arbeiten zu achten – gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
  • Recht: Auch private Bauherren bleiben verpflichtet, Gefährdungen durch Staubentwicklung zu minimieren. Diese Verantwortung endet nicht mit der Beauftragung einer Firma.
  • Maßnahme: Beauftragen Sie ausschließlich Bauunternehmen, die nachweislich die TRGS 559 (Mineralischer Staub) und DGUV Information 209-084 (Staubarme Bauverfahren) einhalten.

Feinstaub

  • Pflicht: Staubarmes Arbeiten ist auch bei Feinstaubbelastungen verbindlich zu berücksichtigen (ArbSchG, GefStoffV).
  • Recht: Selbst für private Bauprojekte gelten die Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).

Faserstaub (KMF, HTW, RCF/PCW)

  • Pflicht: Arbeiten an alten Dämmstoffen, z. B. mit künstlichen Mineralfasern (KMF) oder hochtemperaturbeständigen Fasern (HTW), dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
  • Recht: Bauherren haften für eine ordnungsgemäße Entsorgung der gefährlichen Abfälle – gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallverzeichnisverordnung (AVV 17 06 03*).


Baustaub

  • Pflicht: Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung (§§ 6–7 GefStoffV) und TRGS 559(Mineralischer Staub).
  • Recht: Es müssen staubarme Arbeitsverfahren eingesetzt und die Arbeitsplatzgrenzwerte für A- und E-Staub nach TRGS 900 dauerhaft eingehalten werden.
  • Maßnahme: Regelmäßige MitarbeiterunterweisungenStaubmessungen am Arbeitsplatz sowie eine Dokumentation der Expositionen.

Feinstaub

  • Pflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine ausreichende Luftreinhaltung am Arbeitsplatz sicherzustellen – insbesondere bei Schleif-, Trenn- oder Reinigungsarbeiten.
  • Recht: Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für A-Staub / E-Staub nach TRGS 900 sowie für Dieselmotoremissionen gemäß DGUV Information 109-013.
  • Maßnahme: Einsatz von Luftfilter- und Absauganlagen, Minimierung der Aufenthaltszeiten in belasteten Bereichen.

Faserstaub (KMF, HTW, RCF/PCW)

  • Pflicht: Umgang mit alten oder neuen Faserwerkstoffen erfolgt nach den jeweiligen
    Technischen Regeln für Gefahrstoffe:
    TRGS 521 – Faserstäube aus alter Mineralwolle
    TRGS 558 – Hochtemperaturwolle (HTW), AES, RCF, PCW
  • Recht: Bei krebserzeugenden Fasern ist ein Expositionsverzeichnis zu führen – gemäß § 14 GefStoffV.
  • Maßnahme: Verwendung geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)regelmäßige Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV.

Baustaub

Pflicht: Überwachung der Umsetzung der TRGS 559 (Mineralischer Staub) sowie regelmäßige Kontrolle der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW):
1,25 mg/m³ für A-Staub / 10 mg/m³ für E-Staub
  • Maßnahme: Durchführung von Staubmessungen, Erstellung von Unterweisungs- und Schulungskonzepten, sowie Bewertung technischer Schutzmaßnahmen (z. B. Absaugung, Filtertechnik).

Feinstaub

  • Pflicht: Bewertung der Exposition gegenüber Feinstaub nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 910(Akzeptanz- und Toleranzkonzepte).
  • Maßnahme: Entwicklung risikoorientierter Schutzkonzepte, Kontrolle und Optimierung der technischen Luftführung und Filteranlagen, regelmäßige überprüfungen.

Faserstaub (KMF, HTW, RCF/PCW)

  • Pflicht: Einhaltung der TRGS 521 (Umgang mit alter Mineralwolle) sowie TRGS 558 (Umgang mit Hochtemperaturwollen, RCF, PCW).
  • Maßnahme: Erstellung spezifischer Arbeits- und Sicherheitspläne, Unterweisungen zur korrekten Verwendung von PSA, sowie Überwachung der Expositionswerte und Dokumentation.

Baustaub

  • Pflicht: Verwendung von staubarmen MaschinenAbsaugvorrichtungen und geeigneten Filteranlagen während der Arbeit.
  • Recht: Nach § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht eine Mitwirkungspflicht, aktiv zum Gesundheitsschutz beizutragen und Schutzmaßnahmen einzuhalten.
  • PSA: FFP2/FFP3-Maske, Brille, Staubdichte Arbeitskleidung.

Feinstaub

  • Pflicht: Tragen des Atemschutzes entsprechend der Gefährdungsbeurteilung – in der Regel FFP3- oder gebläseunterstützte Systeme.
  • Recht: Verpflichtung zur Teilnahme an Unterweisungen und ggf. an der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Faserstaub (KMF, HTW, RCF/PCW)

Pflicht: Konsequente Nutzung der vorgeschriebenen PSA: 
FFP3-Atemschutz

Einwegschutzanzug
Typ 5/6 Schutzhandschuhe

  • Recht: Einhaltung der Hygieneregeln (kein Essen/Trinken im Arbeitsbereich).
  • Maßnahme: Arbeiten stets staubarm durchführen – keine Druckluftreinigung, stattdessen Absaugung oder Feuchtreinigung verwenden.

Baustaub

Pflicht: Bei Umbauten, Revisionen oder Instandhaltungsarbeiten sind staubarme Verfahren vorzugeben und zu überwachen.
  • Recht: Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) tragen Betreiber die Pflicht, auch für Fremdfirmen eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Feinstaub

  • Pflicht: Kontinuierliche Kontrolle und Minimierung von Emissionen gemäß Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
  • Recht: Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub (PM10 / PM2,5) ist zwingend erforderlich.
  • Maßnahme: Einsatz von Filter- und AbsauganlagenEmissionsmonitoring und
    Dokumentation der Ergebnisse.

Faserstaub (KMF, HTW, RCF/PCW)

Pflicht: Beim Einsatz von RCF (Refractory Ceramic Fibres) gilt:
→ Einstufung als 
krebserzeugend gemäß TRGS 521 / TRGS 558 beachten.
→ Durchführung einer Expositionsbewertung und konsequente Minimierungspflicht.

Bei AES (biolöslichen Fasern) ist ein Nachweis der Biolöslichkeit zu führen – dennoch besteht die Pflicht zur Staubvermeidung.
  • Bei AES (biolöslich): Nachweis führen, trotzdem
    Staubminimierungspflicht.
  • Recht: Für Tätigkeiten mit RCF oder PCW ist ein Expositionsverzeichnis zu führen – gemäß § 14 GefStoffV.
  • Maßnahme: Fachgerechte Entsorgung der Faserabfälle 
    Verbindliche PSA-Vorgaben für eigenes und Fremdpersonal
    Jährliche Unterweisungen über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsprozesse.


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